Es gibt verschiedene Arten von Wartungsverträgen, die wir mit Grundstücksverwaltungen, Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Privatpersonen etc. abschließen. Die Wartungskosten sind abhängig von dem technischen Aufwand der Anlage, und sind ab Betriebsbereitschaft der Anlage jährlich im Voraus an uns zu entrichten. Wir bieten dem Wartungskunden verschiedene Varianten von Verträgen an:

Mietanlagen

Für Mietanlagen übernehmen wir die Planung, Montage, Instandhaltung und Wartung auf unsere Kosten. Die Mietanlage wird dem Nutzer gegen eine monatliche Gebühr zur Verfügung gestellt.

Die Mietanlage umfasst:

die laufende Pflege, Instandhaltung und die messtechnische Prüfung der Anlage. Das heißt, wir beseitigen auf unsere Kosten alle an der Anlage auftretenden Störungen, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch durch Abnutzung der Anlage entstehen, ersetzen alle durch Verschleiß und Korrosion unbrauchbar gewordenen Teile und stellen die erforderlichen Hilfsmittel für die Instandhaltung und innere Reinigung der Anlage.

Unsere Leistungen erstrecken sich nicht auf die Beseitigung von Störungen oder Mängeln, deren Ursache außerhalb der Anlage liegen (z.B. durch bauliche Maßnahmen in der Umgebung, sendetechnische Änderungen usw.).

Wartungsvertrag „standard“

Die Wartung umfasst:

die Pflege und die Prüfung der Anlage auf mangelfreie Funktion und Beschaffenheit in Abständen von 1 Jahr unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften. Die Beseitigung aller Störungen und sonstigen Mängel durch Instandsetzung oder Ersatzteillieferung. Instandsetzungen bzw. Ersatzlieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

Mit dem Wartungspreis sind die Kosten für folgende Leistungen abgegolten:

Pflege-, Mess- und Prüfarbeiten
An- und Abfahrten
Bereitschaftdienst
Der Wartungskunde vergütet zu den üblichen Sätzen des Wartungsunternehmens zusätzlich den Zeitaufwand für:

dem Wartungsunternehmen gemeldete Störungen, die auf defekte Fernseh-, Video- und Rundfunkgeräte, Bedienungsfehler an den Empfangsgeräten, eigenmächtige Eingriffe in die Anlage oder Vandalismus zurückzuführen sind.
Der Wartungskunde lässt alle Arbeiten zur Instandsetzung sowie Erweiterungen und sonstige Änderungen der Anlage nur durch das Wartungsunternehmen ausführen. Erweiterungen werden gegen entsprechende Änderung der Wartungsgebühren in den Vertrag einbezogen.

Vollwartung

Die Vollwartung umfasst:

die laufende Pflege, Instandhaltung und die messtechnische Prüfung der Anlage. Das heißt wir beseitigen auf unsere Kosten alle an der Anlage auftretenden Störungen, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch durch Abnutzung der Anlage entstehen, ersetzen alle durch Verschleiß und Korrosion unbrauchbar gewordenen Teile und stellen die erforderlichen Hilfsmittel für die Instandhaltung und innere Reinigung der Anlage.

Unsere Leistungen erstrecken sich nicht auf die Beseitigung von Störungen oder Mängeln, deren Ursache außerhalb der Anlage liegt (z.B. durch bauliche Maßnahmen in der Umgebung, sendetechnische Änderungen usw.).